AGB´s

Unser Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Das Gästehaus Böhm, im Internet über www.Inzell-Ferienwohnungen zu erreichen vermietet Ferienwohnungen.
 
Vertragsabschluss:
Der Vertragsschluss kommt ausschließlich durch Buchung und Anzahlung zustande.
 
Übernachtungsleistungen / Buchung:
Die Angaben auf der Internetseite www.Inzell-Ferienwohnungen sind nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. Angebote gelten grundsätzlich nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kundenanfrage noch verfügbar sind (Angebot, solange der Vorrat reicht). Das Gästehaus Böhm prüft, ob die vom Gast gewünschte Unterkunft zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Die Buchung ist abgeschlossen, sobald die Buchung durch das Gästehaus Böhm bestätigt wurde (per E-Mail, schriftliche Buchung, telefonische Buchung).
 
Bezahlung 
Der Kunde zahlt 10% Übernachtungspauschale an das Gästehaus Böhm als Anzahlung. 
 
Preise
Die Preise finden Sie bei der jeweiligen Wohnungsbeschreibung.
 
Rücktritt vom Vertrag/Stonierung
Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
Bei nicht Anreise bzw. Stornierung, verpflichten Sie sich die von der Versicherung verlangte Police auszufüllen.
Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier
 
Datenschutz
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Buchung.  Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht. Jedoch werden Ihre Daten an das Inzeller Touristikbüro ( Kurtaxe ) weitergegeben.
 
WLAN
in unserem Haus steht den Gästen kostenlos eine Internet - Drahtlosverbindung zur Verfügung (WLAN). Eine Garantie für die Funktion auf Ihrem PC geben wir nicht und ist auch nicht Bestandteil des Mietvertrages.
 

Gastaufnahmevertrag

a.) Ein Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt/ bereitgestellt worden ist.
b.) der Abschuss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
c.) der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung des Zimmers und der FeWo dem Gast Schadensersatz zu leisten.
d.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwedungen.
e.) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung auf Basis nur Übernachtung 10%.
f.) Der Quartiergeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene FeWo nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
g.) Bis zur anderweitigen Vergebung der FeWo hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.d errechneten Betrag zu zahlen.
h.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 
Inzell, im Februar 2011